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Geschäftsbedingungen
der Firma Bodit-Baustofferzeugung GmbH
1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Sind wir Auftragnehmer, gilt die Erteilung des Auftrages, sind wir Auftraggeber, gilt die Annahme bzw. Ausführung der Auftrages als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen
2. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen durch Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen.3. Schadenersatzansprüche, welcher Art auch immer, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
3. Schadenersatzansprüche, welcher Art auch immer, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
4. Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Kaufpreises (Werklohnes) einschließlich sämtlicher Nebenkosten in unserem Eigentum. Es wird ein Kontokorrentvorbehalt gemäß § 356 HGB vereinbart.
5. Fachmännisch gekittete Steinfertigarbeiten sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Reklamation. Für bei Natursteinen vorkommende Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen, ferner für Naturfehler, wie Poren, offene Stellen, Einsperrungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen, da sie auch keine Wertminderung des Steins bedeuten.
Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Verbesserung eingeschränkt. Wandlung und Preis- minderung sind ausgeschlossen.
6. Mengenangaben sind bindend, die Gewichtsangaben bei Natursteinen könne leicht differieren. Die Fakturierung erfolgt nach den auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen.
7. Verpackungen für Natursteinfertigarbeiten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Paletten wer- den, falls dies nicht getauscht werden, von uns zu den üblichen Sätzen in Rechnung gestellt. Der Rücktransport von Leerplatten geht zu Lasten des Käufers.
8. Bei Nichtzahlung auch nur einer Rechnung durch den Kunden tritt Terminsverlust unabhängig davon ein, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge, durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden.
9. Sofern von uns Retourwaren zurückgenommen werden, erfolgt die Gutschrift nur mit abzüglich 15% Bearbeitungsgebühr.
10. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen. Weiters verpflichtet sich der Kunde außer den bei uns anfallenden Mahnspesen alle auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen und insbesondere auch die in Folge des Zahlungsverzuges anfallenden Inkasso- bzw. Rechsanwaltskosten nach dem Tarif für das außergerichtliche anwaltliche Mahnverfahren zu bezahlen
11. Es gilt Österreichisches Recht.
12. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, Gerichtsstand Mattighofen bzw. Ried im Innkreis.
13. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis sind (bei Widersprüchen in der nachstehenden Reihenfolge)
anzuwenden:
Die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist, einschließlich einer allfälligen Leistungsbeschreibung und einem allfälligen Leistungsverzeichnis.
Diese Bedingungen:
Unsere detaillierten Geschäftsbedingungen, die in unserem Betrieb zur Einsicht aufliegen.
Die für unseren Branchenbereich einschlägigen Geschäftsbedingungen unseres Fachverbandes.
Die Ö-Normen mit vornormierten Vertragsinhalten für einzelne Sachgebiete.
Die einschlägigen Ö-Normen mit vornomierten allgemeinen Vertragsinhalten, insbesondere die
Ö-Normen A 2060, B 2210.
14. Schriftlichkeitsklausel: Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingung bedarf der Schriftform und Unterfertigung durch sämtliche Parteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
Insbesondere bedürfen Mängelrügen der Schriftform.
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